Elektrische Geräte sind in unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken.
Umso wichtiger ist es in Ihrer Funktion als Arbeitgeber/Arbeitgeberin Ihrer Verpflichtung nachzukommen, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz zu sorgen.
Das Ziel eines jeden Betriebes sollte es sein, elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik gemäß ÖVE/ÖNORM E 8701 stets in sicherem Zustand zu betreiben und ArbeitnehmerInnen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, zu schützen.