Risikobeurteilung nach MRL und MSV
„Der Hersteller einer Maschine (…) hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Auszug aus der MSV 2010
Die Risikobeurteilung kann in fünf Teilschritte untergliedert werden:
- Bestimmung der Grenzen der Maschine
- Ermittlung der Gefährdungen
- Abschätzung der Risiken unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts
- Bewertung der Risiken und Ermittlung ob eine Risikominderung erforderlich/möglich ist
- Beseitigung und Minimierung der Gefährdungen und der damit verbundenen Risiken