Elektrotechnische Überprüfung

„Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.“
– Henry Ford –

Gesetzliche Überprüfungen sind verpflichtend und müssen vor erstmaligem Gebrauch von Geräten, Anlagen oder Maschinen und auch wiederkehrend durchgeführt bzw. eingehalten werden.

Wir bieten unseren Kunden höchste Qualität und Garantie von der Abnahmeüberprüfung bis hin zu wiederkehrenden Prüfungen ihrer elektrischen Anlage oder ihres Gerätes. Wir übernehmen zusätzlich die Terminkoordination für die Einhaltung der gesetzlichen Prüftermine und kümmern uns um die korrekte Anwendung der zutreffenden Gesetze und Verordnungen.

Wir erledigen für Sie folgende Arbeiten:

Gemäß OVE/ÖNORM 8001 unterscheidet man zwischen folgenden Prüfungen:

  • Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61
  • Wiederkehrende Überprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62
  • Außerordentliche Prüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62

Laut ÖVE/ÖNORM E 8701-1 ist diese Überprüfung u.a. für folgende Geräte vorgeschrieben:

  • Laborgeräte
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Geräte zur Spannungsumformung und -erzeugung (wie z.B. Netzgeräte und Kleintransformatoren, Schweißgeräte, Umformer, Maschinen)
  • Elektrowerkzeuge
  • Elektrowärmegeräte
  • Elektromotorgeräte
  • Leuchten
  • Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationselektronik
    Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

Bei dieser Überprüfung gemäß OVE EN 60204 wird die elektrische Ausrüstung von Maschinen kontrolliert. Dabei werden die Risiken, die damit verbunden sind, im Rahmen einer Risikobeurteilung bewertet.

Bei dieser Überprüfung wird die gesamte Not- und Sicherheitsbeleuchtung in der Arbeitsstätte kontrolliert. Um eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten zu gewährleisten, sind Sicherheitsbeleuchtungen gemäß § 13 Arbeitsstättenverordnung mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

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