Wiederkehrende Prüfung

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, Arbeitsmittel sicher zu erhalten. Leider führen versteckte und offene Mängel an Arbeitsmitteln immer wieder zu Unfällen.

Um solche Fälle zu verhindern, schreibt das Arbeitnehmerschutzgesetz entsprechende Prüfintervalle für regelmäßige Überprüfungen vor. „Wiederkehrende Prüfungen“ sollen somit den einwandfreien Zustand eines elektrischen Arbeitsmittels sicherstellen.

Wir helfen Ihnen gerne für Sicherheit in Ihrem Betrieb zu sorgen!

Folgende Arbeitsmittel müssen mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten,  einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden (§ 8 AM-VO):

  • Krane
  • Hebezeuge
  • Fahrzeughebebühnen
  • auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
  • kraftbetriebene Türen und Tore
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
  • Flurförderzeuge und Anbaugeräte

Arbeitsmittel müssen nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädliche Einwirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können, ebenfalls auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Zu solchen außergewöhnlichen Ereignissen zählen:

  • Absturz von Lasten,
  • Umstürzen des Arbeitsmittels oder von Teilen davon,
  • Kollision des Arbeitsmittels mit anderen Arbeitsmitteln oder mit Teilen der Umgebung,
  • Überlastung des Arbeitsmittels,
  • Einwirkung von großer Hitze, insbesondere bei Bränden,
  • wesentliche vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Arbeitsmittels nicht vorgesehene Änderungen,
  • größere Instandsetzungen.

Werden Arbeitsmittel (wie z. B. Krane, Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder Arbeitskörben etc.) ortsveränderlich eingesetzt, müssen sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung gemäß § 10 der Arbeitsmittelverordnung unterzogen werden.

Ihr Vorteil:
Durch regelmäßige Prüfungen wird nicht nur eine sichere Benutzung gewährleistet,
sondern auch die Lebensdauer von Maschinen, Arbeitsmitteln und Anlagen erhöht!