Beurteilung von Altmaschinen nach Abschnitt 4 AM-VO
Der Abschnitt 4 der AM-VO regelt die Beschaffenheit von „alten“ Arbeitsmitteln (in Verkehr gebracht vor 1995) bzw. von Arbeitsmitteln ohne CE-Kennzeichnung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Beurteilung Ihrer „Altmaschine“ nach Abschnitt 4 der Arbeitsmittelverordnung?
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