CE-Konformitätserklärung

Seit dem 1.1.1995 fordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bereich der Maschinensicherheit vom Hersteller oder Inverkehrbringer einen Nachweis, der die Konformität der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Dies gilt natürlich auch für Maschinen, die für den eigenen Betrieb gebaut und verwendet werden. Hierfür muss eine CE-Kennzeichnung der jeweils geltenden Richtlinien und Verordnungen erfolgen.

Das gesamte Konformitätsverfahren umfasst einerseits Konstruktionspläne, technische Datenblätter, Elektro-Pläne, Bedienungsanleitungen, eine Konformitätserklärung, eine Auflistung der angewandten Normen und andererseits auch eine Risikobeurteilung.

Wichtig ist auch, dass die Kennzeichnungspflicht unabhängig davon besteht, ob ein Produkt in ein anderes europäisches Land exportiert werden soll oder nicht. Die Kennzeichnungspflicht besteht also auch für den Vertrieb am heimischen Markt bzw. für die Verwendung im eigenen Betrieb.

Wir können Ihr Unternehmen in folgenden Bereichen des Konformitätsbewertungsverfahrens unterstützen und begleiten:

  • Recherche der notwendigen Normen und Richtlinien
  • Bewertung von Zuliefermaschinen und deren Dokumentation
  • Bewertung von Umbauten bzgl. „wesentlichen Änderungen“
  • Risikobeurteilung
  • Gefahrenanalyse
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Verbesserungsvorschläge im Bereich der mechanischen Schutzeinrichtungen
  • Planung von funktionellen Sicherheitseinrichtungen
  • Validierung der funktionellen Sicherheit nach EN ISO 13849-1
  • Endabnahme bis hin zur Anbringung der CE-Kennzeichnung