Abnahmeprüfung

Maschinen, Arbeitsmittel und Anlagen sind im Zeitalter der Technik für Unternehmen unabdinglich.

Um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, sowie die Qualität von Arbeitsmitteln zu gewährleisten, sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet, diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einem Anbau an jedem neuen Einsatzort, sowie nach größeren Instandsetzungen und wesentlichen Änderungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, Beschaffenheit, ihre korrekte Montage und ihre Stabilität durch befugte Personen gemäß § 7 AM-VO überprüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Abnahmeprüfungen folgender Arbeitsmittel:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen (Hebezeuge)
  • Fahrzeughebebühnen
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
  • kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen
  • Flurförderzeuge und Anbaugeräte (z.B. Hubstapler, Seitenhubstapler etc.)

Weitere Arbeitsmittel auf Anfrage!