Änderung einer genehmigten Betriebsanlage

Wie bei der Neuerrichtung einer genehmigungspflichtigen Anlage, ist auch bei einer wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren notwendig. Sollten wesentliche Änderungen an der genehmigten Betriebsanlage vorgenommen werden, ohne dass dies der Behörde gemeldet wird, droht ein Verwaltungsstrafverfahren!