Prüfungen nach § 82b GewO

Die Prüfung lt. §82b Gewerbeordnung ist eine Bringschuld des Betriebes!

Im Rahmen dieser Prüfung ist zu kontrollieren, ob die Einhaltung der bisher genehmigten Bescheide (Erstbescheid bzw. allfällige spätere Bescheide) gegeben ist. Diese Prüfung hat alle fünf Jahre bzw. bei Betriebsanlagen, die nach dem vereinfachten Verfahren genehmigt wurden, alle sechs Jahre zu erfolgen. Im Rahmen der §82b Prüfung sind nur Vorschriften der Gewerbeordnung selbst bzw. die dazu erlassenen Bescheide zu beachten.